Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsschutz

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig?

Für jeden Unternehmer ist das Leben und die Gesundheit seiner Mitarbeiter am wichtigsten. Mängel im Arbeitsschutz gefährden die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Umgekehrt können Investitionen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz deren Produktivität positiv beeinflussen.

Gesetze und Vorschriften

Damit das Haftungsrisiko für das Unternehmen und die verantwortlichen Personen vermieden wird, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung rechtlich zwingend erforderlich und die wirkungsvollste Maßnahme Unfälle durch präventive Maßnahmen zu verhindern.

Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich unter anderem aus

  • dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
  • der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
  • den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3).

Nutzen Sie unser Fachwissen

Wir unterstützen Sie und fertigen individuell die Gefährdungsbeurteilung mit Ihnen an.

Die Inhalte im Überblick

  • Organisationscheck zum betrieblichen Arbeitsschutz
  • Tätigkeiten und Arbeitsbereiche
  • Beschreibung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
  • Ermittlung der Handlungsschwerpunkte
  • Beschreibung der notwendigen betrieblichen Aktivitäten zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Erstellung eines Maßnahmenplans mit der Klassifizierung der Risiken und Darstellung der erforderlichen weiteren Schritte
  • Prüfung der Wirksamkeit in der betrieblichen Praxis

Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Arbeitgebers mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Der Mitarbeiter hat diesen Anweisungen Folge zu leisten. Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und sind die Grundlage für Unterweisungen. Sie können darüber hinaus dem Umwelt- und Sachschadenschutz dienen.

Erstellung der Betriebsanweisungen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie der Gefahrstoffbetriebsanweisung sind eine Pflicht des Arbeitgebers zur Sicherstellung und Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit.

Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen sind neben den in einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften geforderten Verhaltensanweisungen auch sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln sowie die speziellen Angaben des Herstellers in seinen Betriebsanleitungen und Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen.

Informationsmittel Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen vermitteln den Beschäftigten schriftlich das Wissen, wie sie sich im Betrieb zu verhalten haben. Sie sind eine wichtige Grundlage der Unterweisung.

Wir unterstützen Sie

Wir erstellen auf Basis der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung individuell an den Betrieb angepasste Betriebsanweisungen:

  • tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisungen
  • arbeitsmittelbezogenen Betriebsanweisungen
  • Organisationsanweisungen
  • Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach aktueller Gesetzgebung

Wissen fördern

  • Mitarbeiter befähigen
  • Fachkräftemangel bewältigen
  • Motivation steigern

Wir leiten Ihre Mitarbeiter Schritt für Schritt durch alle Arbeitsvorgänge und stellen die benötigten Sicherheitsinformationen individuell bereit. So wird jeder vom Generalisten zum Spezialisten. Fördern der eigenen Talente, Wissensaustausch untereinander und so die Fachkräfte aus den eigenen Reihen an die Prozesse heranführen.

Wir beraten Sie individuell und fertigen keine Pauschalangebote an

  • spezifische Gefährdungsfaktoren und Schutzmaßnahmen sowie Verwaltungstätigkeiten
  • allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen bei Büro- und Verwaltungstätigkeiten
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der organisatorischen Gestaltung von Büro- und Verwaltungstätigkeiten
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Einsatz der Arbeitsmittel für Büro und Verwaltungstätigkeiten
  • Brandschutz im Büro
  • Raumluft
  • Lichtverhältnisse

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbare Rollgerüsten durchzuführen ist.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es erforderlich, dass eine Regalprüfung alle 12 Monate von qualifiziertem Personal durchgeführt wird.