Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es erforderlich, dass eine Regalprüfung alle 12 Monate von qualifiziertem Personal durchgeführt wird. Als Arbeitgeber haben Sie die Verpflichtung, Ihre Regale gemäß DIN EN 15635 überprüfen zu lassen, um die Sicherheit Ihrer Regalsysteme und den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Gemäß der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gelten Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die DIN EN 15635 legt das Intervall, den Ablauf und die Qualifikation des Fachpersonals fest. Nur speziell geschulte Regalinspekteure sind befugt, die Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchzuführen. Bei der Feststellung von Mängeln muss unverzüglich eine Regalreparatur in Auftrag gegeben werden.

Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen

Die Pflicht zur jährlichen Prüfung von Lagereinrichtungen sind wie folgt geregelt:

  • DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
    Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 15635
    Legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen Regalen fest. Die befähigte Person ist der Regalinspekteur

Nur ausgebildete Regalinspekteure sind autorisiert, Regalprüfungen gemäß DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur ist mit den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den europäischen Normen vertraut, die speziell für Regale gelten. Wir verfügen über eine entsprechende Ausbildung mit Abschlussprüfung und bringen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung oder das vorhandene Regal mit.

Prüfpflichtige Regalsysteme

Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl z. B.:

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Folgende Vorschriften müssen beachtet werden:

  • Im Falle der Feststellung eines Schadens ist umgehend eine Benachrichtigung des Sicherheitsbeauftragten oder des Vorgesetzten erforderlich.
  • Regelmäßige Regalprüfungen.
  • Erstellung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht.
  • Mindestens alle 12 Monate ist eine Regalprüfung gemäß DIN EN 15635 durch eine qualifizierte Person durchzuführen.
  • Untersuchung der Ursachen bei wiederholtem Auftreten von Schäden.
  • Einführung eines Schadensprotokolls.

Wie wird geprüft?

  • Visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen.
  • Überprüfung der Belastungsschilder gemäß dem Aufbau der Regalanlage.
  • Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Regel 108-007.
  • Verwendung eines speziellen Prüfkoffers.
  • Überprüfung, ob die Herstellervorgaben für den Aufbau und Betrieb der Anlagen eingehalten werden.
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Ermittlung der Ursache des Schadens.
  • Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Bewertung der Schäden.
  • Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung festgestellter Mängel.
  • Durchführung einer Schadensanalyse mit Bewertung der Gebrauchssicherheit.

Ablauf der Regalprüfung

Wir prüfen bei laufendem Betrieb und erstellen ein detailliertes Inspektionsprotokoll und eine Schadensbeurteilung