Kennen Sie Ihre Arbeitsplatzgrenzwerte als Arbeitgeber?

Als Arbeitgeber haben Sie sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen (auch Inhaltsstoffe) umgegangen wird, eingehalten werden. Weiterhin sind die allgemeinen Vorgaben, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung ergeben einzuhalten.

Unsere Leistungen

  • Vor-Ort-Beratung/Begehung
  • Durchführung von orientierenden Messungen (Lärm-, Licht-, Temperatur, Luftfeuchte)
  • Durchführung von Schimmelanalyse und Raumluftmessungen
  • Bewertung und Einordnung der Messergebnisse
  • Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation